Für Pendlerinnen
und Pendler
Wer zwischen Wien und einem anderen Wohnort pendelt, stellt sich besondere Fragen zum Thema Gemeindewohnung. Dieser Abschnitt geht auf die häufigsten ein.
Hauptwohnsitz als Voraussetzung
Die wichtigste Voraussetzung für einen Antrag auf eine Gemeindewohnung in Wien ist der Wiener Hauptwohnsitz. Wer in Graz, Linz oder einer anderen Stadt wohnt und lediglich beruflich nach Wien pendelt, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht.
Das bedeutet: Nur wer seinen Hauptwohnsitz bereits nach Wien verlegt hat und dort seit mindestens zwei Jahren gemeldet ist, kann einen Antrag stellen. Das Pendeln selbst begründet keinen Anspruch.
Es gibt allerdings Situationen, in denen Pendlerinnen und Pendler bereits einen Wiener Nebenwohnsitz haben. Dieser genügt für den Antrag allein nicht. Der Nebenwohnsitz muss in einen Hauptwohnsitz umgewandelt werden, und die Zweijahresfrist beginnt erst dann zu laufen.
Was Pendlerinnen wissen wollen
Kann ich eine Gemeindewohnung als Zweitwohnsitz nutzen?
Nein. Gemeindewohnungen sind für die dauerhafte Nutzung als Hauptwohnsitz bestimmt. Eine Nutzung als Pendlerwohnung oder Zweitwohnsitz ist nicht zulässig und kann zur Kündigung des Mietvertrags führen.
Ich habe seit einem Jahr einen Nebenwohnsitz in Wien. Was muss ich tun?
Wenn Sie planen, dauerhaft nach Wien zu ziehen, sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz ummelden. Die Zweijahresfrist für den Antragsanspruch beginnt erst ab diesem Zeitpunkt. Eine frühzeitige Ummeldung ist daher sinnvoll, wenn Wien Ihr dauerhafter Lebensmittelpunkt werden soll.
Gibt es Ausnahmen für berufliche Pendlerinnen?
Die Richtlinien von Wiener Wohnen sehen keine generellen Ausnahmen für Pendlerinnen vor. Berufliche Notwendigkeit allein begründet keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung, wenn die übrigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Was gilt, wenn mein Partner in Wien gemeldet ist?
Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits seit zwei Jahren in Wien gemeldet ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag in Frage kommen. Ob Sie als weiteres Haushaltsmitglied eingetragen werden können, hängt von der konkreten Situation ab. Wiener Wohnen gibt dazu direkte Auskunft.
Welche privaten Alternativen gibt es in Wien?
Für Pendlerinnen, die die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung nicht erfüllen, kommen geförderte Mietwohnungen anderer gemeinnütziger Bauvereinigungen in Frage. Diese haben teils andere Vergabekriterien. Auch WG-Zimmer und möblierte Kurzzeitwohnungen sind am privaten Markt verfügbar.
Geförderte Wohnungen abseits des Gemeindebaus
Wer die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung nicht erfüllt, hat in Wien weitere Möglichkeiten im geförderten Wohnbau.
Gemeinnützige Bauvereinigungen
In Wien gibt es neben Wiener Wohnen zahlreiche gemeinnützige Bauvereinigungen (GBVs), die Mietwohnungen zu geförderten Konditionen anbieten. Die Vergabekriterien unterscheiden sich teils von jenen der Gemeindewohnungen.
Wohnbeihilfe
Wer eine private Mietwohnung bewohnt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann in Wien Wohnbeihilfe beantragen. Diese reduziert die effektive Mietbelastung.
Wiener Wohnticket
Das Wiener Wohnticket ist die zentrale Plattform für geförderte Mietwohnungen in Wien. Hier werden Wohnungen verschiedener Anbieter gebündelt, nicht nur Gemeindewohnungen.
Checkliste für den Antrag
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hilft die Checkliste bei der Vorbereitung der benötigten Unterlagen.
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