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Wiener Gemeindebau
verstehen

Fassade eines Wiener Gemeindebaus mit charakteristischer Architektur
Amtliche Quellen. Keine Wohnungsvermittlung.

Wie funktioniert die Vergabe von Gemeindewohnungen? Was bedeuten Eigenmittel und Finanzierungsbeitrag? Wie unterscheidet sich die Miete im Gemeindebau von privaten Mietverhältnissen? Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen aus amtlichen Quellen zusammen.

Amtliche Quellen
Transparente Darstellung
Keine Vermittlung
Neutral und sachlich
Person füllt einen Antrag für eine Gemeindewohnung aus
Vergabe nach Richtlinien

Wohnungsvergabe durch Wiener Wohnen

Gemeindewohnungen in Wien werden nicht nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. Die Vergabe erfolgt durch Wiener Wohnen auf Basis einer Dringlichkeitseinstufung. Diese Einstufung berücksichtigt mehrere Faktoren gleichzeitig.

Wer eine Gemeindewohnung beantragen möchte, stellt zunächst einen Antrag bei Wiener Wohnen. Dabei werden Einkommensnachweise, Meldezettel und weitere Unterlagen verlangt. Die Wartezeit hängt von der Dringlichkeit der eigenen Situation und der Verfügbarkeit passender Wohnungen ab.

Die Zuweisung einer konkreten Wohnung erfolgt durch Wiener Wohnen direkt. Es gibt kein Auswahlrecht aus einem freien Angebot. Wer eine angebotene Wohnung ablehnt, kann je nach Situation an das Ende der Warteliste gesetzt werden.

Checkliste für den Antrag

Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung

Nicht jede Person kann eine Gemeindewohnung in Wien beantragen. Die Voraussetzungen sind in den Richtlinien von Wiener Wohnen festgelegt.

Hauptwohnsitz Wien

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Mindestdauer des Wiener Hauptwohnsitzes beträgt laut aktuellen Richtlinien zwei Jahre.

Einkommensgrenzen

Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen variieren je nach Haushaltsgröße und werden regelmäßig angepasst. Zu niedriges Einkommen kann ebenfalls problematisch sein, da die Miete bezahlbar sein muss.

Aufenthaltstitel

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind antragsberechtigt. Drittstaatsangehörige benötigen einen entsprechenden dauerhaften Aufenthaltstitel.

Wohnbedarf

Es muss ein konkreter Wohnbedarf vorliegen. Wer bereits eine ausreichend große und leistbare Wohnung bewohnt, gilt in der Regel nicht als dringend wohnungsbedürftig.

Eigenmittel und Finanzierungsbeitrag

Beim Einzug in eine Gemeindewohnung fällt in vielen Fällen ein Finanzierungsbeitrag an. Dieser Begriff verwirrt viele Interessierte, weil er sich von einer normalen Kaution unterscheidet.

Der Finanzierungsbeitrag ist eine einmalige Zahlung, die zur Mitfinanzierung des Wohnbaus beiträgt. Er wird beim Auszug in der Regel rückerstattet, allerdings ohne Verzinsung und nach Abzug allfälliger Forderungen. Die Höhe richtet sich nach der Wohnungsgröße.

Eigenmittel bezeichnet im Gemeindebau-Kontext das Geld, das Mieterinnen und Mieter beim Einzug mitbringen müssen. Dazu zählen der Finanzierungsbeitrag sowie gegebenenfalls Ablösen für Einrichtungsgegenstände des Vormieters, sofern diese zulässig vereinbart wurden.

Ablösen für bloße Wohnungsübergaben sind gesetzlich verboten. Nur tatsächlich vorhandene Einrichtungsgegenstände dürfen abgelöst werden.
Schematische Darstellung des Finanzierungsbeitrags bei einer Gemeindewohnung

Gemeindebau-Miete vs. private Miete

Die Miete im Gemeindebau folgt anderen Regeln als private Mietverhältnisse. Dieser Abschnitt erklärt die wesentlichen Unterschiede sachlich.

Gemeindebau

  • Miete orientiert sich an den Richtwerten des Gemeinnützigen Wohnbaus
  • Keine marktüblichen Preisschwankungen
  • Befristungen sind unüblich, Mietverträge laufen in der Regel unbefristet
  • Mieterhöhungen folgen gesetzlich geregelten Anpassungen
  • Keine frei vereinbarte Kaution im üblichen Sinn

Privater Markt

  • Miete richtet sich nach Marktangebot und Nachfrage
  • Preisschwankungen je nach Lage und Zeitpunkt
  • Befristete Verträge sind verbreitet
  • Mieterhöhungen können vertraglich flexibler gestaltet sein
  • Kaution bis zu drei Monatsmieten üblich
Wiener Wohnviertel mit Gemeindebau und privaten Mietshäusern im Vergleich

Betriebskosten im Gemeindebau

Neben dem Hauptmietzins werden Betriebskosten verrechnet. Was genau darin enthalten ist und was nicht, ist gesetzlich geregelt.

Typischerweise enthalten

  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Müllabfuhr
  • Hausreinigung und Stiegenhaus
  • Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
  • Schädlingsbekämpfung im Gebäude
  • Versicherungen (Gebäude)

Nicht in Betriebskosten enthalten

  • Strom für die eigene Wohnung
  • Heizkosten (sofern eigene Heizanlage)
  • Internet und Telefon
  • Haushaltsversicherung
  • Kosten für Reparaturen in der Wohnung
Jährliche Betriebskostenabrechnung einer Wiener Gemeindewohnung

Jahresabrechnung

Betriebskosten werden als monatliche Vorauszahlung geleistet. Einmal jährlich legt Wiener Wohnen eine Abrechnung vor. Zu viel bezahlte Beträge werden gutgeschrieben oder rückerstattet, Nachzahlungen werden fällig, wenn die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.

Nächster Schritt

Unterlagen vorbereiten

Unsere Checkliste zeigt, welche Dokumente für einen Antrag bei Wiener Wohnen typischerweise benötigt werden. Zusammengestellt aus öffentlich zugänglichen Informationen.

Zur Checkliste